Täterschutz vor Opferschutz

Veröffentlicht von

16 Vorstrafen hatte der Täter bereits. Bei der 17. kommt er wieder fast ungeschoren davon. Er verließ als freier Bürger den Gerichtssaal. Für mich als Opfer ist dieses Strafmaß ein Schlag ins Gesicht.

Ich habe seit dem Überfall Alpträume und einen steifen Finger. Meine blutverschmierten Sachen (Winterjacke, Hose), die von der Polizei für Untersuchungszwecke eingezogen wurden, habe ich noch nicht zurück.

Richtig: Herr W. ist verurteilt.

Er hat keinen qualifizierten Schulabschluss, auch eine abgeschlossene Ausbildung fehlt. Positiv wurde vom Gericht herausgestellt, dass ein Kletterschein für Bäume zur Baumpflege vorliegt. Die Absichtserklärung des Herrn W., eine Ausbildung zu beginnen, war für mich nicht glaubwürdig.

Der Sozialstaat Deutschland finanziert sein Leben. Das hält ihn nicht davon ab, andere Menschen zu beleidigen, zu betrügen, auszurauben, zu bespucken und zu verletzen.

Warum wurde er nicht wegen Hass, Hetze und Diskriminierung angeklagt? Der Tatbestand der Beleidigung ist nicht ausreichend. Seinen Hass auf Deutschland kann er nach dem Urteil weiter ausleben. Er hat ja einen deutschen Pass, der maximal schützt.

Wer schützt mich vor einer solchen Person?

Dieses Urteil wird nach meiner Überzeugung gar nicht zu einem besseren Schutz beitragen.

Schadenersatz? Bei dem Täter macht Klagen keinen Sinn. Es würde nur unnötige Zeit, Energie und Geld kosten.

Meine Anzeige der Straftat war somit eine reine Zeitverschwendung.“


Hier die Beschwerde an den Präsidenten des Amtsgerichts Bremen.


Die Tat geschah am 15. Dezember 2018, eine Anklage erfolgte erst am 18. August 2021. Eine Gerichtsverhandlung fand am 26. Januar 2023 statt, in der die Richterin allerdings entschied, die Opfer nicht als Nebenkläger zuzulassen. Sie waren, ohne sie zu befragen, nur als Zuschauer zugelassen. Die Staatsanwältin hatte bis dahin offenbar noch keine Kenntnis von den gesundheitlichen Schäden der Opfer genommen. Die Kleidungsstücke der Opfer hat die Polizei immer noch nicht freigegeben.

Nach 5 Wochen legte die Richterin die Urteilsbegründung für die 4 Jahre zurückliegende Straftat vor.

„Verurteilt zu Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 10,- €“.

Nach Lektüre des Urteils kann man – wieder einmal – nur das Fazit ziehen: Täterschutz geht in Deutschland vor Opferschutz.

Hier das (noch nicht rechtskräftige) Urteil als pdf-Dokument.

Hier die Vorstrafenliste des Täters.

Wir berichteten bereits im Januar 2029 hier über die Straftat.


Strubb