Haben wir Rechtssicherheit?

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Liebe Freundinnen und Freunde der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit,

eine Auseinandersetzung darüber, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit liegen, erfordert unter anderem die Kenntnis der geltenden Gesetze. Verschiedene Institutionen, von stadtbremischen bis hin zum Europaparlament in Brüssel, verabschiedeten in kürzester Zeit Empfehlungen, Verordnungen und Gesetze in Sachen „Corona“.

Wir glauben nicht, dass da alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Allein die Zahl der Verletzungen des Grundgesetzes von 1949 und der bremischen Landesverfassung von 1947 durch Verordnungen des Bremer Senats ist erheblich. Ob diese Verordnungen notwendig waren oder nicht, darüber können wir erst später urteilen. Aber kennen sollten wir sie schon, um eine gewisse Rechtssicherheit in unserem Handeln zu garantieren.

Die bremischen Verordnungen

Sie sind auf dem bremischen „Transparenzportal“ unter folgendem Link ersichtlich:

 

Die wohl wichtigste Bremer „Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaverordnung)“  vom 17. April 2020 (Brem.GBl. 2020, 205), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2020 (Brem.GBl. S. 224)“, finden Sie hier:

 


Ein Beispiel aus dem Leben

Sie laden Ihre Freundin und deren Freund zu sich nach Hause zum Kaffee ein. Dürfen Sie das? Ihre Freundin sagt nein und wagt nicht zu kommen, geschweige denn gar, ihren Freund mitzubringen.

Sie bleiben gelassen, Sie schauen sich die Conorarverordnung daraufhin an und stellen fest: Wir dürfen in unseren eigenen vier Wänden nicht mehr so wie vorher: in Gesellschaft feiern. Das ist alles. Alles andere ist weiterhin erlaubt. Also sagen Sie das ihrer Freundin und lassen sich nicht ins Bockshorn jagen!


Hier noch einige Tipps

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt im privaten Bereich und in der Öffentlichkeit:

  • zu Hause bleiben, wann immer möglich; Zimmer regelmäßig lüften;
  • nicht notwendige Reisen absagen oder verschieben;
  • möglichst nur für Versorgungsgänge rausgehen; Abstand von 1 bis 2 m zu anderen Personen halten;
  • private Kontakte auf das Notwendigste reduzieren bzw. Möglichkeiten ohne direkten/persönlichen Kontakt nutzen (Telefon, Internet etc.);
  • Risikogruppen durch Familien- und Nachbarschaftshilfe versorgen; aktiv Hilfsangebote machen;
  • Umgang mit Erkrankten im Haushalt festlegen (Schlafen und Aufenthalt in getrennten Zimmern; Mahlzeiten getrennt einnehmen; räumliche Trennung von Geschwisterkindern);
  • gemeinschaftliche Treffen/Aktivitäten absagen (Vereine, Sportgruppen, größere private Feiern)
  • enge Begrüßungsrituale vermeiden (Küsschen, Händeschütteln).

Die 10 wichtigsten Hygienetipps um Infektionen vorzubeugen


Wichtige Telefonnummern

  • Info-Hotline Coronavirus: Bürgertelefon → 115
  • Bremer Gesundheitsamt → (0421) 361 15 113
  • Rettungsdienst → 112
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst → 116 117
  • Taskforce für Unternehmer und Selbstständige → (0421) 9600-333
  • Telefonseelsorge → 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
  • Bundesverband MEDIATION: Konflikt-Hotline →0800 247 36 76

Martin Korol

Neueste Meldung: „Ab Montag, 27. April, soll die allgemeine Maskenpflicht in Kraft treten. Damit gilt dann in allen 16 Bundesländern die Pflicht, eine Maske bzw. einen Mundschutz zu tragen.“

Achten Sie unbedingt beim Tragen der Corona-Masken auf das Vermummungsverbot!