„Haß und Hetze“-Accounts des Inlandsgeheimdienstes

Veröffentlicht von

Die vergangene Bundesregierung unter Angela Merkel mit dem Justizminister Heiko Maas (später Katarina Barley und Christine Lambrecht) hatte „zur Verteidigung des freien Meinungsaustausches“ im Netz ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen. Zu dem zählt das im Volksmund „Facebook-Gesetz“ genannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG), welches Regeln und Bußgelder für Betreiber sozialer Netzwerke festschreibt, die den Umgang mit Beschwerden der Nutzer über Inhalte im Netz betreffen.

In der Praxis hat das zu unzähligen Beschwerden, Anzeigen und Bußgeldern, Klagen und Verfahren sowie Konto-Sperrungen bei Facebook, Twitter und YouTube geführt. Die Terminologie „Haß“ und „Hetze“ wird in diesem Zusammenhang durchaus kontrovers diskutiert, vor allem, da sie rechtlich nicht klar und im Strafgesetzbuch nicht als „Haßkriminalität“ definiert ist. Kritiker stufen dieses Gesetz als „Zensur“ ein, als „Regelung aus dem Roman 1984“ sowie als „Mundtotmachen der politischen Gegner“.

Die seit Herbst 2021 regierende Ampel-Koalition schreibt das Gesetz fort: „Wir stärken die Arbeit gegen Haß im Netz und Verschwörungsideologien“, heiß es im Koalitionsvertrag.

Nun wird Brisantes bekannt: der Verfassungsschutz selbst verbreitet munter Haß und Hetze über Fake-Accounts in den sozialen Netzwerken. Es geht um „virtuelle Agenten“, die im Netz rechtsradikal agieren. Schon abenteuerlich: ein Inlandsgeheimdienst erzeugt im Netz die Stimmung, vor der die Bunderegierung warnt.

Die zweitgrößte Oppositionspartei wollte von der Bundesregierung Auskunft über Anzahl der Accounts sowie deren Bezug auf Parteien und Eingang in die „Haßkriminalitäts“-Statistik erhalten. Sie kam in unerwarteter Form, die zeigt, wie brisant die Angelegenheit ist:

„Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, daß eine Antwort aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann.“

Also werden die geheimen Antworten nicht einmal in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.

„Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, daß selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.“

Im Parlamentarischen Kontrollgremium müßte die Regierung Auskunft erteilen – dort ist die AfD aber nicht vertreten, da ihre Kandidaten – mal wieder – von den übrigen Parteien nicht gewählt werden.

Wer nun meint, Hakenkreuzschmierereien seien ebenfalls vom Inlandsgeheimdienst verübt (oder in Auftrag gegeben) worden, irrt sich sicherlich. Oder …

chasqui


Zitate übernommen aus JF 45/22

Grafiken: CC