Informationen und Kommentare zum UN-Migrationspakt

Der UN-Migrationspakt (Global Compact for Migration) sollte offensichtlich vorbei an der Öffentlichkeit am 10./11. Dezember unter Dach und Fach gebracht werden. Obwohl schon im Juli ausgehandelt, kam erst durch die Ablehnung anderer EU-Staaten wie Österreich im Oktober etwas davon an die Öffentlichkeit und durch die AfD ins deutsche Parlament.

Für viele deutsche Bürger besteht offensichtlich kein Grund zu irgendwelchen Befürchtungen gegenüber dem UN-Migrationspakt, denn die UN hat bekanntermaßen die UN-Menschenrechtscharta hervorgebracht und dieser Begriff ist durchaus zu Recht positiv besetzt.

Dazu folgende Informationen:

Die UN-Menschenrechtscharta

(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte):

  • Die UN (United Nations= Vereinte Nationen) hat die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ im Jahr 1948 mit den Ja-Stimmen von 48 Staaten verabschiedet, bei 8 Enthaltungen und 0 Gegenstimmen
  • Die Erklärung enthält grandiose und nach gesundem Menschenverstand nur positiv zu bewertende Grundrechte wie
    • Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren… (Artikel1)
    • Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person… (Artikel3),
    • Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden(Artikel 5)
  • Sie enthält auch Schranken der Menschenrechte wie
    • Pflichten gegenüber der Gemeinschaft (Artikel 29)

Die UN heute

  • Die UN hat sich offensichtlich drastisch verändert
  • Den Vereinten Nationen gehören heute 193 Staaten an
  • Auch die 56 islamischen Staaten gehören heute zur UN. Am 4. August 1990 beschloss eine Konferenz von 45 Außenministern islamischer Staaten, die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, mit starkem Bezug auf die Die Kairoer Erklärung ist mit der UN-Menschenrechtscharta nicht vereinbar.
  • Und leider kein Witz: Die UN wählte 2017 Saudi Arabien in die Kommission für Frauenrechte für die Amtszeit 2018 bis 2022
  • Und ein Faisal Bin Hassan Trad aus Saudi-Arabien wurde kürzlich der neue „Experte“ der Vereinten Nationen für Menschenrechte.

Diese UN in der heutigen Form hat nun diesen UN-Migrationspakt hervorgebracht.

Der UN-Migrationspakt:

Einige Aussagen mit Kurzkommentaren:

  • Überschrieben ist der Pakt mit „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“
    Bisher ging es um Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge, jetzt geht es um reguläre Migration, also Einwanderung. Die Anzahl von Migrationswilligen beträgt wahrscheinlich viele Millionen, allein in Afrika (Bevölkerungswachstum in Afrika: 2 Million pro Monat).
  • Er beruht außerdem auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte…und anderen grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen (Präambel 2.),
    also auch der Kairoer Erklärung…! Der Migrationspakt beruht offensichtlich auf unterschiedlichen internationalen Menschenrechtsabkommen, die grundsätzlich unvereinbar sind und teilweise ihre Bezeichnung nicht verdienen. Das ist keine solide Basis.
  • Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten…geeinigt haben (Präambel 7.)
    „Rechtlich nicht bindend“ einerseits und „auf Verpflichtungen aufbauend“ ist nach gesundem Menschenverstand ein gewisser Widerspruch.
  • Wir haben gelernt, dass Migration…alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern macht (Präambel 10.)
    Die Herkunftsländer der jetzigen Migranten dürften wohl keine Zielländer werden. Und unser Land dürfte auf absehbare Zeit ein lukratives Zielland bleiben.
  • Wir müssen…vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen. (Präambel 10.)
    Negative Wahrnehmung von Migranten ist offensichtlich kein irreführendes Narrativ, sondern bereits ganz real. Bedrohung der inneren Sicherheit, islamistischer Terror, Clanbildung und Zunahme von Gewaltdelikten ist das, was man wahrnimmt.
  • Wir müssen… Planbarkeit und Rechtssicherheit schaffen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, …eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu gewährleisten. (Präambel 13.)
    Es ist also offensichtlich vorgesehen, Pläne für Einwanderung zu erstellen und Der bekundete Wille, Migration zu gewährleisten, muss im Zeitalter der modernen Kommunikationsmittel in rasantem Tempo zu einem massenhaften Ansturm führen, insbesondere nach Deutschland.
  • Der Pakt umfasst 23 Ziele und deren Umsetzung. …Jedes Ziel enthält eine Verpflichtung, gefolgt von einer Reihe von Maßnahmen (Präambel 16)
    Die Verpflichtungen sind sehr zahlreich, einschließlich der Verpflichtung zur Schaffung von Gesetzen zur Durchsetzung dieser Ziele.

Auszüge aus zwei Zielen als Beispiel:

  • Ziel 5: Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration.
    Wir verpflichten uns, die Optionen und Wege für eine reguläre Migration in einer Weise anzupassen, die…das Recht auf ein Familienleben wahrt und den Bedürfnissen von Migranten in einer prekären Situation gerecht wird
    (21.),… bei der Ermittlung von Lösungen… für Migranten zusammenarbeiten, die aufgrund von schleichenden Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörung, beispielsweise Wüstenbildung, Landverödung, Dürren und Anstieg des Meeresspiegels, gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen (21.h)
    Daraus ergibt sich, Familienzusammenführung wird wohl zukünftig ganz regulär erfolgen, und das Vorhandensein „prekärer Verhältnisse“ (Armutsmigration) ist ebenso eine Rechtfertigung für Einwanderung, wie Klimawandel und Umweltzerstörung.
  • Ziel 17: Beseitigung aller Formen der Diskriminierung …Wir werden… objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung (33.c)
    D. h. seitens der Medien soll „hochwertig“ (über die Vorteile der Zuwanderung im Sinne einer „Bereicherung der Gesellschaft“?) berichtet werden. durch intensive Beeinflussung der Medienschaffenden.
    Berichterstattung soll beeinflusst werden durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern (33.c)
    Es fragt sich, wie diese Begriffe definiert werden. Ist die Ablehnung dieses Paktes bereits „Rassismus“?

 Schon aus diesen wenigen Auszügen wird deutlich, was von diesem Pakt zu erwarten ist.

Der gesamte Text einschließlich der 23 aufgeführten Ziele ist im Internet für jeden einsehbar.

Anmerkungen

  • Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages formulierte folgende Aussage:
    Die Migranten sollen in den Genuss von weitestgehend den gleichen zivilen, politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen voll umfassenden Rechten wie die eigenen Bürger gebracht werden.
  • Das bedeutet beispielsweise: Der Pakt ermöglicht allen künftigen Migranten den Zugang zum Sozialsystem, zu dessen Erbringung sie nichts beigetragen haben (und wahrscheinlich in den meisten Fällen nie beitragen werden).
  • Der Pakt benennt praktisch nur Rechte der Migranten und die Pflichten der Zielländer
  • Es gibt kein Anforderungsprofil in punkto Integrationsfähigkeit, Bildung oder Qualifikation
  • Es geht vorrangig praktisch um „Armutsmigration“, denn Arbeitsmigration ist mit der „Blue Card“ seit 2009 möglich, allerdings mit wohl zu strengem Anforderungsprofil (nach offizieller Gesinnung) und was das Themas „Flüchtlinge“ betrifft, wird offensichtlich ein weiterer Pakt vorbereitet:
    Der Global Compact on Refugees seitens UNHCR.
  • Gefahren für die innere Sicherheit durch Zuwanderer-Kriminalität wird ausgeblendet
  • Probleme bei der Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen werden ausgeklammert
  • Die Tatsache, dass klassische Einwanderungsländer wie Australien und USA von vornherein ausgestiegen waren, dass inzwischen Japan, Israel, Ungarn, Kroatien, Slowakei, Tschechien und Österreich nicht unterschreiben wollen und weitere Staaten, wie Italien, Slowenien, Polen, Dänemark, Kanada und Schweiz den Pakt kritisch sehen, sollte zu denken geben.

 Es gibt mehrere Petitionen, welche die Bundesregierung auffordern, den UN-Migrationspakt am 10./11.Dezember nicht zu unterzeichnen. Jeder, der nicht damit einverstanden ist, dass demnächst eine regelrechte Einwanderungsflut erfolgt, kann sich daran beteiligen.

 Horst Wolff