UN-Migrationspakt widerspricht UN-Recht

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Alle Spekulationen, ob er nun bindend ist oder nicht, können sofort beendet werden: Auf einer Pressekonferenz in Marrakesch hat der -Sprecher offiziell mitgeteilt, daß der Pakt rechtlich bindend sei.

Der klare Satz im Original (ab 5:29 des Videos):

Due to the legally binding nature of the document it's for the participating states to implement the GCM at the national level.

Wegen der rechtlich bindenden Natur des Paktes ist es jetzt an den Mitgliedsstaaten, den GCM auf nationaler Ebene umzusetzen.

 Zwischen den Reden der Ministerpräsidenten Belgiens und Dänemarks war eigentlich die Rede von Angela Merkel vorgesehen. Ihren mit Spannung erwarteten und mit viel Applaus bedachten Beitrag hatte sie später gehalten.

(Hier ein Videobeweis aus Marrakesch zur Bindungswirkung des Global Compact of (GCM) für Nationalstaaten mit dem obigen Zitat des -Sprechers, Reden und Journalistenfragen.)

Der UN- widerspricht, so belegt es MdB Peter Boehringer, sogar geltendem UN-Recht: „Recht auf Heimat“ (UN-Erklärung über die Seßhaftmachung von Siedlern; UN-Menschenrechts-Kommission, 1997)

Danach ist ein „Bevölkerungsaustausch unzulässig“ (UN-Erklärung; ebda.) und sichert „Rechte einheimischer Bevölkerungen auf ihre Kultur“ zu (UN-Erklärung von 2007).

Auch die Bunderegierung hatte sich einmal klar ausgesprochen: „Keine Zerstörung der angestammter Kultur“ (BT-Resolution von 1996; da ging es allerdings um Tibet.)

Ein Menschenrecht auf Einwanderung schafft demzufolge das Recht auf Heimat ab. (Video Peter Boehringer)

Es war die , die den Global Compact of Migration in die Öffentlichkeit und den wichtigen dokumentierten Widerstand in das Bundestags-Protokoll gebracht hatte. Dafür gab es viel Häme und Polemik der „Altparteien“, denen man eher Inkompetenz, Verdrehungen und Lügen vorwerfen muß.

Nach Marrakesch sagte vor dem Bundestag Frau Merkel:

Wenn „… zwei Drittel der vertretenen Länder der Vereinten Nationen dem zustimmen, dann ist es für alle gültig. Das ist nun mal so, wenn es um Mehrheitsentscheidungen geht.“

Eine ganz besondere Logik der Physikerin, nach der also der Pakt nicht bindend, aber für alle gültig ist.

Dazu Der Autor Dr. Hintze bei Vera Lengsfeld: Versicherung der Bundesregierung war ein Fake: UN-Pakt ist rechtlich bindend

Versicherung der Bundesregierung war ein Fake: UN-Pakt ist rechtlich bindend